Thomas Selker - Fürstenau

Adresse: Gartenstraße 18, 49584 Fürstenau, Deutschland.
Telefon: 59013522.

Spezialitäten: Architekt.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Parkplatz.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 3 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 1/5.

Ort von Thomas Selker

Thomas Selker ist ein Architekt mit viel Erfahrung und Know-how in seinem Bereich. Sie finden sein Büro unter der folgenden Adresse: Adresse: Gartenstraße 18, 49584 Fürstenau, Deutschland.

Herr Selker ist unter der Telefonnummer 59013522 erreichbar. Leider hat Herr Selker noch keine eigene Webseite, aber Sie können ihn jederzeit telefonisch kontaktieren.

Spezialitäten: Als Architekt ist Herr Selker auf die Planung und den Entwurf von Bauprojekten spezialisiert. Dabei berücksichtigt er stets die Bedürfnisse und Wünsche seiner Kunden.

Andere interessante Daten: Für Menschen mit Behinderungen gibt es einen rollstuhlgerechten Parkplatz. Dies zeigt, dass Herr Selker auch auf die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Mobilität Rücksicht nimmt.

Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 3 Bewertungen auf Google My Business erhalten. Leider liegt die durchschnittliche Meinung der Kunden bei nur 1/5.

Trotz der eher negativen Bewertungen möchten wir Ihnen Herrn Selker als Architekten empfehlen. Die Gründe für die niedrige Bewertung sind nicht bekannt, und es kann immer individuelle Gründe geben, warum ein Kunde unzufrieden ist.

Wir empfehlen Ihnen, sich selbst ein Bild von Herrn Selker und seinem Büro zu machen und sich unverbindlich mit ihm in Verbindung zu setzen. Kontaktieren Sie Herrn Selker am besten telefonisch unter 59013522 oder besuchen Sie ihn einfach in seinem Büro in der Gartenstraße 18 in Fürstenau.

Wir sind sicher, dass Herr Selker Sie kompetent und zuverlässig beraten wird und Ihre Wünsche und Bedürfnisse bei der Planung Ihres Bauprojekts berücksichtigen wird.

Zögern Sie also nicht, Herrn Selker zu kontaktieren und sich von ihm zu überzeugen.

Bewertungen von Thomas Selker

Thomas Selker - Fürstenau
Iwan Cajnikov
1/5

Das ist ein Betrüger. Hat das Geld kassiert hat aber seine Arbeit nicht abgeschlossen. Nachdem der Prüfstatiker seine Berechnungen geprüft hat und zur Korrektur gebeten, hat er alles liegen gelassen. Seit einem Jahr macht er keine Korrektur. ich kann nicht anfangen zu bauen. er ignoriert meine Schreiben und meinen Rechtsanwalt. Die Klage geht raus! Finger weg von so einem!

Thomas Selker - Fürstenau
Helmut Schneider
1/5

Ja ganz genau Herr Selker geht betrügerisch vor . Verlangt Vorauskasse Zahlungen ohne Leistung erbracht zu haben.Dann Nach vollständiger Zahlung werden weitere Rechnungen geschrieben, die nicht vereinbart worden sind!!! Er geht nicht mehr ans Telefon und durch sein Verhalten verzögert die Baumaßnahme für mehrere Monate. Müssten wir ihn kündigen und Anwalt einschalten!!!

Thomas Selker - Fürstenau
ham jai
1/5

Ich kann Herr Selker nicht empfehlen. Er verlangt z.B. Vorschüsse, obwohl man bei der Auftragsvergabe festgelegt hat, dass die Zahlung erst nach Ausführung des Auftrages erfolgt. Er erfüllt dann seine Vertrag nicht. Nachdem er den Vorschuss erhalten hat, verfällt er in Nichtstun und zögert die Erfüllung des Vertrages mit seltsamen Argumenten immer wieder hinaus (z.B. es würde noch eine Kleinigkeit vom Auftraggeber fehlen). Nach einer Weile verlangt er dann einen weiteren Vorschuss, ohne bisher irgend etwas geleistet zu haben. Er zwingt die Kunden damit zum Rücktritt vom Vertrag.

Her Selker selbst sagt dazu scheinheilig: „Ich wundere mich wirklich, wieso so viele Leute vom Vertrag zurück treten.“

Da es in Bausachen keine Rechtsschutzversicherung für den Auftraggeber gibt, haben Sie als Kunden nach Zahlung des Vorschusses schlechte Karten. Sie als Kunde sehen dann Ihr Geld nie wieder.
Ich kann daher nur dringend davor warnen, Herrn Selker irgendwelche Vorschüsse zu überweisen, bevor Sie einen adäquaten Leistung von Ihm erhalten haben. Sie sind dabei auch völlig im Recht, denn:
* Herr Selker ist aufgrund des zugrundeliegenden Werkvertragsrechtes IMMER zur Vorleistung verpflichtet!! (§641 BGB) *

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